Urteil stützt Geringverdiener : 6 Ca 513/99 / Arbeitgeber müssen zahlen

Arbeitgeber müssen die pauschalen Sozialversicherungsbeiträge für so genannte geringfügig Beschäftigte allein zahlen. Das ist die Konsequenz aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Kassel.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau
VerfasserIn: Riedel, Anne
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 15.01.2000
Erscheinungsjahr:2000
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Beschäftigung, geringfügige
368.4.025 Sozialversicherung: Beitrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.116 Beschäftigung, geringfügige Dokument Nr. A-957717 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage