Verbot von Werbe-e-mail, -Fax und unerbetenen Anrufen : Oft werden bei Geschäftsgründungen oder für spezielle Angebote Faxe oder e-mails ohne vorhergehende Absprache mit dem Adressaten ausgesandt. Faxe, Anrufe oder e-mails zu Werbezwecken ohne Einwilligung des (potentiellen) Kunden sind jedoch unzulässig

Durch ein Urteil hat der OGH einen Schadenersatzanspruch wegen unerbetener Anrufe und eines Faxes für zulässig erachtet.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wiener Wirtschaft (23 (1999) Nr.44)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 05.11.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:659.1 Werbung
347.45 Konsumentenschutz
007.5 Informationstechnik
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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