Verbot von Werbe-e-mail, -Fax und unerbetenen Anrufen : Oft werden bei Geschäftsgründungen oder für spezielle Angebote Faxe oder e-mails ohne vorhergehende Absprache mit dem Adressaten ausgesandt. Faxe, Anrufe oder e-mails zu Werbezwecken ohne Einwilligung des (potentiellen) Kunden sind jedoch unzulässig
Durch ein Urteil hat der OGH einen Schadenersatzanspruch wegen unerbetener Anrufe und eines Faxes für zulässig erachtet.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Wiener Wirtschaft (23 (1999) Nr.44)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 05.11.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 659.1 Werbung
347.45 Konsumentenschutz 007.5 Informationstechnik 347.513 Schadenersatz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 659.1 Werbung | Dokument Nr. A-957252 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |