Jährliche Gesundheitsprüfung (hier: im bewaffneten Wachdienst) - Keine einseitige Ausdehnung auf Blutuntersuchungen zur Ausschliessung von Alkohol-und Drogenmissbrauch : BAG 2 AZR 55/99 v.12.8.1999

Ein Arbeitnehmer ist regelmässig nicht verpflichtet, im laufenden Arbeitsverhältnis routinemässigen Blutuntersuchungen zur Klärung, ob er alkohol- oder drogenabhängig ist, zuzustimmen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (52 (1999) Nr.46 S.2369-2371)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 19.11.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
351.77 Gesundheitsschutz
613.81 Alkoholismus
613.8 Suchtgift
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.135 Kündigungsschutz Dokument Nr. A-956915 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage