Ladendiebstahl: Bussgeld statt Gerichtsverfahren : Demnächst ändert sich die Gesetzeslage für Langfinger: Ersttäter bekommen keine Vorstrafe, müssen aber Schadenersatz bezahlen

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Kleine Zeitung Graz
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.12.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:343.711 Diebstahl
343.271 Geldstrafe
343.2 Strafrechtsreform
Region:Österreich
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