Verrat eines Betriebsgeheimnisses : ASG Wien 11 Cga 194/98y v.15.6.1999, rk
Erforderlich ist lediglich, dass durch das auch nur fahrlässige Verhalten des Arbeitnehmers das Betriebsgeheimnis einer dritten Person überlassen und ein objektiv berechtigtes Interesse des Arbeitgebers dadurch gefährdet wird.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.11.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
347.943.5 Geschäftsgeheimnis 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Erforderlich ist lediglich, dass durch das auch nur fahrlässige Verhalten des Arbeitnehmers das Betriebsgeheimnis einer dritten Person überlassen und ein objektiv berechtigtes Interesse des Arbeitgebers dadurch gefährdet wird. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |