Rezeptionschef: Angestelltentätigkeit : OGH 9 ObA 137/98g v.19.8.1998

Die Tätigkeit als Rezeptionschef kann Angestelltentätigkeit sein, auch wenn zum Aufgabenbereich des Arbeitnehmers Tätigkeiten zählen, die auch ein im Kollektivvertrag als Arbeiter angeführter Hotelportier zu verrichten hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Ecolex
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.10.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverhältnis
331.77 Angestellte
331.124 Arbeitnehmer: Einstufung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsverhältnis Dokument Nr. A-956085 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage