Vertrauensunwürdigkeit auf Grund ausserdienstlicher Straftaten : OGH 9 Ob A 18/99h v.5.5.1999

(Vlbg. BedG § 131 Abs 1, AngG § 27 Z 1) / Ein Vertragsbediensteter kann wegen ausserdienstlicher schwerer Straftaten, die in der Öffentlichkeit Aufsehen erregt haben, entlassen werden, wobei ein Zuwarten mit der Entlassung bis zur rechtskräftigen Verurteilung nicht schädlich ist.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (53 (1999) Nr.5075)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.11.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
35.084 Landesbedienstete
343.54 Sexualverbrechen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Beschreibung
Zusammenfassung:(Vlbg. BedG § 131 Abs 1, AngG § 27 Z 1) / Ein Vertragsbediensteter kann wegen ausserdienstlicher schwerer Straftaten, die in der Öffentlichkeit Aufsehen erregt haben, entlassen werden, wobei ein Zuwarten mit der Entlassung bis zur rechtskräftigen Verurteilung nicht schädlich ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog