Vertrauensunwürdigkeit auf Grund ausserdienstlicher Straftaten : OGH 9 Ob A 18/99h v.5.5.1999
(Vlbg. BedG § 131 Abs 1, AngG § 27 Z 1) / Ein Vertragsbediensteter kann wegen ausserdienstlicher schwerer Straftaten, die in der Öffentlichkeit Aufsehen erregt haben, entlassen werden, wobei ein Zuwarten mit der Entlassung bis zur rechtskräftigen Verurteilung nicht schädlich ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (53 (1999) Nr.5075)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 12.11.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
35.084 Landesbedienstete 343.54 Sexualverbrechen 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | (Vlbg. BedG § 131 Abs 1, AngG § 27 Z 1) / Ein Vertragsbediensteter kann wegen ausserdienstlicher schwerer Straftaten, die in der Öffentlichkeit Aufsehen erregt haben, entlassen werden, wobei ein Zuwarten mit der Entlassung bis zur rechtskräftigen Verurteilung nicht schädlich ist. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |