Vertrauensunwürdigkeit auf Grund ausserdienstlicher Straftaten : OGH 9 Ob A 18/99h v.5.5.1999

(Vlbg. BedG § 131 Abs 1, AngG § 27 Z 1) / Ein Vertragsbediensteter kann wegen ausserdienstlicher schwerer Straftaten, die in der Öffentlichkeit Aufsehen erregt haben, entlassen werden, wobei ein Zuwarten mit der Entlassung bis zur rechtskräftigen Verurteilung nicht schädlich ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (53 (1999) Nr.5075)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 12.11.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
35.084 Landesbedienstete
343.54 Sexualverbrechen
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-956084 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage