"Sie haben gewonnen"! / Klagbar mit Fragezeichen
Gewinnzusagen, die einen Preis als sicher vortäuschen, können nun eingeklagt werden - zumindest theoretisch / Das besagt der neue § 5j des Konsumentenschutzgesetzes, der am 1.Oktober in Kraft tritt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse |
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 27.09.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.45 Konsumentenschutz
|
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Zusammenfassung: | Gewinnzusagen, die einen Preis als sicher vortäuschen, können nun eingeklagt werden - zumindest theoretisch / Das besagt der neue § 5j des Konsumentenschutzgesetzes, der am 1.Oktober in Kraft tritt. |
---|---|
Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |