"Sie haben gewonnen"! / Klagbar mit Fragezeichen

Gewinnzusagen, die einen Preis als sicher vortäuschen, können nun eingeklagt werden - zumindest theoretisch / Das besagt der neue § 5j des Konsumentenschutzgesetzes, der am 1.Oktober in Kraft tritt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.09.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.45 Konsumentenschutz
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Gewinnzusagen, die einen Preis als sicher vortäuschen, können nun eingeklagt werden - zumindest theoretisch / Das besagt der neue § 5j des Konsumentenschutzgesetzes, der am 1.Oktober in Kraft tritt.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog