"Sie haben gewonnen"! / Klagbar mit Fragezeichen

Gewinnzusagen, die einen Preis als sicher vortäuschen, können nun eingeklagt werden - zumindest theoretisch / Das besagt der neue § 5j des Konsumentenschutzgesetzes, der am 1.Oktober in Kraft tritt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.09.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.45 Konsumentenschutz
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.45 Konsumentenschutz Dokument Nr. A-954148 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage