Gilt das Behinderteneinstellungsgesetz für ausländische Arbeitnehmer?

Das Behinderteneinstellungsgesetz beschränkt in § 2 Abs.1 den Personenkreis der begünstigt Behinderten auf österreichische Staatsbürger, Flüchtlinge, denen Asyl gewährt worden ist, und EWR-Staatsbürger. Hinsichtlich der Einbeziehung sonstiger Staatsangehöriger wird in Abs.4 leg cit auf allfällige &q...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr. Recht der Wirtschaft ((1999) Nr.8)
VerfasserIn: Mayr, Klaus
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.08.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.6 Behindertenanstellung
3-054.6 Ausländer
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.6 Behindertenanstellung Dokument Nr. A-953438 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage