Frist zur Einholung einer nachträglichen Zustimmung zur Entlassung schwangerer Arbeitnehmerinnen : OGH 8 Ob A 78/99z v.18.5.1999

Die Rechtsprechung zur Notwendigkeit der ehebaldigsten Klagseinbringung zu § 122 ArbVG kann auf das MSchG übertragen werden. Da auch bei einem Betriebsrat eine Frist von 14 Tagen nach Ausspruch der Entlassung zu lang wäre, lässt sich nicht sinnvoll erklären, warum dies bei Schwangeren anders sein so...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.08.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
618.2 Schwangerschaft
351.83 Mutterschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Die Rechtsprechung zur Notwendigkeit der ehebaldigsten Klagseinbringung zu § 122 ArbVG kann auf das MSchG übertragen werden. Da auch bei einem Betriebsrat eine Frist von 14 Tagen nach Ausspruch der Entlassung zu lang wäre, lässt sich nicht sinnvoll erklären, warum dies bei Schwangeren anders sein sollte. In beiden Fällen ist darauf Bedacht zu nehmen, dass die Entlassung bereits erfolgt ist.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog