Frist zur Einholung einer nachträglichen Zustimmung zur Entlassung schwangerer Arbeitnehmerinnen : OGH 8 Ob A 78/99z v.18.5.1999

Die Rechtsprechung zur Notwendigkeit der ehebaldigsten Klagseinbringung zu § 122 ArbVG kann auf das MSchG übertragen werden. Da auch bei einem Betriebsrat eine Frist von 14 Tagen nach Ausspruch der Entlassung zu lang wäre, lässt sich nicht sinnvoll erklären, warum dies bei Schwangeren anders sein so...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.08.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
618.2 Schwangerschaft
351.83 Mutterschutz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-953226 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage