Frist zur Einholung einer nachträglichen Zustimmung zur Entlassung schwangerer Arbeitnehmerinnen : OGH 8 Ob A 78/99z v.18.5.1999
Die Rechtsprechung zur Notwendigkeit der ehebaldigsten Klagseinbringung zu § 122 ArbVG kann auf das MSchG übertragen werden. Da auch bei einem Betriebsrat eine Frist von 14 Tagen nach Ausspruch der Entlassung zu lang wäre, lässt sich nicht sinnvoll erklären, warum dies bei Schwangeren anders sein so...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 20.08.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
618.2 Schwangerschaft 351.83 Mutterschutz 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit | Dokument Nr. A-953226 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |