Zum Vorliegen einer Betriebsabteilung iSd § 9 Abs.2 ArbVG : OGH 9 ObA 235/98v v.21.10.1998

Die fachliche Abgrenzung ergibt sich schon aus den unterschiedlichen Gewerbeberechtigungen des Dienstgebers / Im Zweifel ist die Verkehrsauffassung für die Lösung der Frage, ob eine organisatorische Selbständigkeit, eine organisatorische Abgrenzung vorliegt, entscheidend.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (49 (1999) Nr.4)
VerfasserIn: Weiss, Dieter
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.08.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Betrieb: Arbeitsrecht
65.017 Betriebsstruktur
338.42 Gewerbeordnung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.116 Betrieb: Arbeitsrecht Dokument Nr. A-953068 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage