Zum Vorliegen einer Betriebsabteilung iSd § 9 Abs.2 ArbVG : OGH 9 ObA 235/98v v.21.10.1998
Die fachliche Abgrenzung ergibt sich schon aus den unterschiedlichen Gewerbeberechtigungen des Dienstgebers / Im Zweifel ist die Verkehrsauffassung für die Lösung der Frage, ob eine organisatorische Selbständigkeit, eine organisatorische Abgrenzung vorliegt, entscheidend.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Das Recht der Arbeit (49 (1999) Nr.4)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.08.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Betrieb: Arbeitsrecht
65.017 Betriebsstruktur 338.42 Gewerbeordnung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.116 Betrieb: Arbeitsrecht | Dokument Nr. A-953068 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |