§§ 879, 1346 ABGB; § 502 ZPO

Steht ein krasses Missverhältnis des Haftungsumfanges und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der sich verbürgenden Familienangehörigen als objektives Element fest, so bilden die für die Inhaltskontrolle sonst rechtserheblichen Gesichtspunkte ein bewegliches Beurteilungssystem.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Bank-Archiv (47 (1999) Nr.8 S.647-649)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.08.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.468 Bürgschaft
17.023 Familie
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Bestandshinweis

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Bank-Archiv (47 (1999) Nr.8 S.647-649)