§§ 879, 1346 ABGB; § 502 ZPO
Steht ein krasses Missverhältnis des Haftungsumfanges und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der sich verbürgenden Familienangehörigen als objektives Element fest, so bilden die für die Inhaltskontrolle sonst rechtserheblichen Gesichtspunkte ein bewegliches Beurteilungssystem.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Bank-Archiv (47 (1999) Nr.8 S.647-649)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.08.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.468 Bürgschaft
17.023 Familie 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Bestandshinweis
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Bank-Archiv (47 (1999) Nr.8 S.647-649)
Bank-Archiv (47 (1999) Nr.8 S.647-649)