Durch Schneefall verhindert: Was gilt?

Der Arbeitgeber trägt das Risiko des Arbeitsausfalles bei gleichzeitiger Entgeltzahlung, wenn durch Elementarereignisse zwar indirekt auch der eigene Betrieb durch Verspätung oder Abwesenheit von einzelnen Arbeitnehmern betroffen ist, nicht aber die gesamte Allgemeinheit.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Tiroler Tageszeitung
VerfasserIn: Hilgart, Helmut
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.02.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Dienstverhinderung
061.1:331 AK: Tirol
347.965.4 Rechtsberatung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.817 Dienstverhinderung Dokument Nr. A-951877 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage