Durch Schneefall verhindert: Was gilt?
Der Arbeitgeber trägt das Risiko des Arbeitsausfalles bei gleichzeitiger Entgeltzahlung, wenn durch Elementarereignisse zwar indirekt auch der eigene Betrieb durch Verspätung oder Abwesenheit von einzelnen Arbeitnehmern betroffen ist, nicht aber die gesamte Allgemeinheit.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Tiroler Tageszeitung |
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 04.02.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Dienstverhinderung
061.1:331 AK: Tirol 347.965.4 Rechtsberatung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817 Dienstverhinderung | Dokument Nr. A-951877 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |