Tariflicher Ausschluss von Teilzeitkräften bei Zulagen : BAG 2 AZR 239/97 v.15.12.1998

Eine tarifvertragliche Bestimmung, die für einzelne Arbeitsstunden in einer bestimmten zeitlichen Lage Spätarbeits- und Nachtarbeitszuschläge vorsieht, kann Teilzeitkräfte von diesem Anspruch nicht ausnehmen. Eine entgegenstehende Vorschrift ist wegen Verstosses gegen § 2 Abs.1 BeschFG nichtig.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (54 (1999) Nr.27 S.1435-1436)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 08.07.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.811 Teilzeitarbeit
331.225 Lohnzulage
331.021.812.2 Nachtarbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.811 Teilzeitarbeit Dokument Nr. A-951312 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage