Personalpolitikskritik in der Öffentlichkeit : ASG Wien 10 Cga 110/97m v.19.11.1998

Das Vorbringen wahrer Umstände, mag es auch öffentlich über die Medien (im Rundfunk) geschehen, gibt keinen tauglichen Grund zur Leistungsverpflichtung von Schadenersatz ab, weil es an der Voraussetzung der Rechtswidrigkeit bzw. des Rechtswidrigkeitszusammenhanges mangelt. Dass ein Arbeitgeber dadur...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.07.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Personalpolitik
001.9 Information
654.19 Rundfunk
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 331.15 Personalpolitik Dokument Nr. A-951308 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage