Postensuchtage oder Freizeit während der Kündigungsfrist : Freizeit nur auf Verlangen des Arbeitnehmers

Bei Auflösung eines Arbeitsverhältnisses steht dem Arbeitnehmer bezahlte Freizeit (Postensuchtage) zu. Durch das Bundesgesetz "Beschäftigungssicherungsnovelle 1993, BGBl. Nr.502/1993" wurde der Begriff "Postensuchtage" durch den Terminus "Freizeit während der Kündigungsfrist...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeits- und Sozialrechtskartei (3 (1999) Nr.7 S.222-223)
VerfasserIn: Trattner, Hans
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.07.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsfrist
331.135 Kündigungsschutz
331.845 Freizeit
340.134 Gesetzgebung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.135 Kündigungsfrist Dokument Nr. A-951289 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage