Postensuchtage oder Freizeit während der Kündigungsfrist : Freizeit nur auf Verlangen des Arbeitnehmers
Bei Auflösung eines Arbeitsverhältnisses steht dem Arbeitnehmer bezahlte Freizeit (Postensuchtage) zu. Durch das Bundesgesetz "Beschäftigungssicherungsnovelle 1993, BGBl. Nr.502/1993" wurde der Begriff "Postensuchtage" durch den Terminus "Freizeit während der Kündigungsfrist...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Arbeits- und Sozialrechtskartei (3 (1999) Nr.7 S.222-223)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.07.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsfrist
331.135 Kündigungsschutz 331.845 Freizeit 340.134 Gesetzgebung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.135 Kündigungsfrist | Dokument Nr. A-951289 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |