Änderung des GebG : Regierungsvorlage; 1670 d. Beilagen zu den Stenograph. Prot. d. NR XX.GP:

Diese pauschalierten Gebühren sollen spätestens ab dem 1.1.2000 nicht in Bundesstempelmarken, sondern entweder in bar oder - soweit dies möglich ist - mit Eurochequekarte mit Bankomatfunktion oder mit Kreditkarte bei der die jeweilige Schrift ausstellenden Behörde eingezahlt werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 04.05.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.28 Gebühr
336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser
340.134 Gesetzgebung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Bestandshinweis

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