Änderung des GebG : Regierungsvorlage; 1670 d. Beilagen zu den Stenograph. Prot. d. NR XX.GP:
Diese pauschalierten Gebühren sollen spätestens ab dem 1.1.2000 nicht in Bundesstempelmarken, sondern entweder in bar oder - soweit dies möglich ist - mit Eurochequekarte mit Bankomatfunktion oder mit Kreditkarte bei der die jeweilige Schrift ausstellenden Behörde eingezahlt werden.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 04.05.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.28 Gebühr
336.717 Zahlungsverkehr, bargeldloser 340.134 Gesetzgebung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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