EU-Bürger im Niemandsland?

Der Vertrag von Amsterdam, der seit 1.Mai in Kraft ist, hat eine Blösse: er enthält wie seine Vorläufer keinen Grundrechtskatalog. In der Europäischen Union ist der einzelne - immer noch - nur Wirtschaftsbürger. Die Grundrechte des "Unionsbürgers" werden weiterhin durch die nationalen Verf...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:EU-Magazin ((1999) Nr.5 S.23-24)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.05.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.7 Grundrecht
342.7 Bürgerrecht
340.113 Rechtsordnung
341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches
Region:EU
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Ablageschlagwort: 342.7 Grundrecht Dokument Nr. A-951041 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage