Beschäftigungsbewilligung bei Prostituierten : VwGH 98/09/0331 v.10.2.1999

(AuslBG § 2 Abs.2) / In einem Bordellbetrieb als Prostituierte beschäftigte Animiermädchen sind arbeitnehmerähnlich und bedürfen daher auch dann einer Beschäftigungsbewilligung, wenn ihre Anmeldung bei der Sozialversicherung gescheitert ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 30.04.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.62 Ausländerbeschäftigung
176.5 Prostitution
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.62 Ausländerbeschäftigung Dokument Nr. A-951034 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage