Beschäftigungsbewilligung bei Prostituierten : VwGH 98/09/0331 v.10.2.1999
(AuslBG § 2 Abs.2) / In einem Bordellbetrieb als Prostituierte beschäftigte Animiermädchen sind arbeitnehmerähnlich und bedürfen daher auch dann einer Beschäftigungsbewilligung, wenn ihre Anmeldung bei der Sozialversicherung gescheitert ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 30.04.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.62 Ausländerbeschäftigung
176.5 Prostitution 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 331.62 Ausländerbeschäftigung | Dokument Nr. A-951034 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |