AngG § 27 Z.4 : ASG Wien 29 Cga 127/97a v.25.3.1998, Vergleich in zweiter Instanz

Eine Mitwirkung an der Hinterziehung von SV-Beiträgen und Lohnsteuer, wie sie durch Unterfertigung objektiv falscher Bestätigungen verwirklicht würde, gehört zweifellos nicht zu den Pflichten des Arbeitnehmers.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.04.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
343.359 Steuerhinterziehung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Eine Mitwirkung an der Hinterziehung von SV-Beiträgen und Lohnsteuer, wie sie durch Unterfertigung objektiv falscher Bestätigungen verwirklicht würde, gehört zweifellos nicht zu den Pflichten des Arbeitnehmers.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog