AngG § 27 Z.4 : ASG Wien 29 Cga 127/97a v.25.3.1998, Vergleich in zweiter Instanz

Eine Mitwirkung an der Hinterziehung von SV-Beiträgen und Lohnsteuer, wie sie durch Unterfertigung objektiv falscher Bestätigungen verwirklicht würde, gehört zweifellos nicht zu den Pflichten des Arbeitnehmers.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 27.04.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
343.359 Steuerhinterziehung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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