Öffentliche Investitionen: Fiktion und Realität oder "reich gerechnet, arm geworden"

Art.115 Abs.1 Satz 2 Grundgesetz begrenzt die Verschuldungsmöglichkeiten des Staates, indem er eine Nettoneuverschuldung nur in Höhe der Investitionsausgaben zulässt. In der Praxis verhinderte diese Regelung aber nicht, dass die Schuldenlast von Bund, Ländern und Gemeinden fortlaufend wuchs, ohne da...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Wirtschaftsdienst (79 (1999) Nr.6)
VerfasserIn: Bajohr, Stefan
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.06.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.12 Schulden, öffentliche
336.12 Haushalt, öffentlicher
336.12:352 Gemeindebudget
658.14 Investition
336.5:352/354 Ausgabe, öffentliche
338.98 Wirtschaftspolitik
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 336.12 Schulden, öffentliche Dokument Nr. A-950467 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage