Öffentliche Investitionen: Fiktion und Realität oder "reich gerechnet, arm geworden"
Art.115 Abs.1 Satz 2 Grundgesetz begrenzt die Verschuldungsmöglichkeiten des Staates, indem er eine Nettoneuverschuldung nur in Höhe der Investitionsausgaben zulässt. In der Praxis verhinderte diese Regelung aber nicht, dass die Schuldenlast von Bund, Ländern und Gemeinden fortlaufend wuchs, ohne da...
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Veröffentlicht in: | Wirtschaftsdienst (79 (1999) Nr.6)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.06.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.12 Schulden, öffentliche
336.12 Haushalt, öffentlicher 336.12:352 Gemeindebudget 658.14 Investition 336.5:352/354 Ausgabe, öffentliche 338.98 Wirtschaftspolitik |
Region: | Deutschland
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.12 Schulden, öffentliche | Dokument Nr. A-950467 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |