Verfallsfrist ab Bekanntwerden von Ansprüchen : OLG Wien 10 Ra 163/98h v.24.8.1998, Revision unzulässig

Es besteht - wie auch im vorliegenden Fall - kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Übermittlung oder Einsicht in die Arbeitszeitaufzeichnungen des Arbeitgebers / Es muss daher der Arbeitnehmer, wenn er die Übersicht über die von ihm geleisteten Arbeitszeiten nicht verlieren will, selbst die erforderli...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 18.06.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.21 Lohnauszahlung
347.439 Verjährung
331.116 Kollektivvertrag
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.21 Lohnauszahlung Dokument Nr. A-950079 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage