Verfallsfrist ab Bekanntwerden von Ansprüchen : OLG Wien 10 Ra 163/98h v.24.8.1998, Revision unzulässig
Es besteht - wie auch im vorliegenden Fall - kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Übermittlung oder Einsicht in die Arbeitszeitaufzeichnungen des Arbeitgebers / Es muss daher der Arbeitnehmer, wenn er die Übersicht über die von ihm geleisteten Arbeitszeiten nicht verlieren will, selbst die erforderli...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 18.06.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.21 Lohnauszahlung
347.439 Verjährung 331.116 Kollektivvertrag 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.21 Lohnauszahlung | Dokument Nr. A-950079 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |