Zwei-Jahre-Garantie fix : Europaparlament und EU-Ministerrat haben sich nach jahrelangem Tauziehen auf neue Garantieregeln in der EU geeinigt, die den Verbrauchern deutlich mehr Rechte zugestehen

Für gebrauchte Güter, auch Autos, gilt eine Gewährleistung von mindestens einem Jahr / Ab dem Jahr 2002 in der gesamten EU die Beweislast künftig umgekehrt.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeit und Wirtschaft (Nr.6)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.06.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.45 Konsumentenschutz
341.176 Integration, europäische
347.51 Gewährleistung
347.451 Kaufvertrag
347.51 Produkthaftpflicht
347.513 Schadenersatz
381 Handel
341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches
Region:EU
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