Betriebsübergang Wissenschaftliche Landesakademie Krems - Donauuniversität : OGH 9 ObA 153/98k v.23.12.1998

§ 3 AVRAG ist auch auf Betriebsübergänge zwischen Körperschaften öffentlichen Rechts anzuwenden, die aufgrund des Gesetzes erfolgen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ecolex (10 (1999) Nr.5)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.05.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:65.016 Unternehmerwechsel
331.116 Arbeitsvertrag
378 Universität
061 Körperschaft
Region:Österreich
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