Verweigerung von Überstundenleistungen bei Überstundenbereitschaft : OGH 9 Ob A333/98f v.23.12.1998
GewO § 82 lit f, AZG § 6, § 7, §9, § 20 / Die Verweigerung von Überstundenleistungen, die über das gesetzliche Ausmass hinausgehen, ist auch bei Bestehen einer Vereinbarung über die Leistung von Überstunden kein Entlassungsgrund, soweit kein Betriebsnotstand vorliegt.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (53 (1999) Nr.5027)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 11.05.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Entlassung: Arbeit
331.814 Überstunde 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | GewO § 82 lit f, AZG § 6, § 7, §9, § 20 / Die Verweigerung von Überstundenleistungen, die über das gesetzliche Ausmass hinausgehen, ist auch bei Bestehen einer Vereinbarung über die Leistung von Überstunden kein Entlassungsgrund, soweit kein Betriebsnotstand vorliegt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |