Verweigerung von Überstundenleistungen bei Überstundenbereitschaft : OGH 9 Ob A333/98f v.23.12.1998

GewO § 82 lit f, AZG § 6, § 7, §9, § 20 / Die Verweigerung von Überstundenleistungen, die über das gesetzliche Ausmass hinausgehen, ist auch bei Bestehen einer Vereinbarung über die Leistung von Überstunden kein Entlassungsgrund, soweit kein Betriebsnotstand vorliegt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (53 (1999) Nr.5027)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 11.05.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.13 Entlassung: Arbeit
331.814 Überstunde
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.13 Entlassung: Arbeit Dokument Nr. A-948801 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage