Subventionierte Arbeitszeitreduzierung nur für Vollzeitkräfte? : Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter bei der Altersteilzeit

Das arbeitsrechtliche Benachteiligungsverbot stellt Teilzeitbeschäftigte den Vollzeitbeschäftigten gleich. Das Altersteilzeitgesetz klammert sie aus der Altersteilzeitarbeit aus. Betroffen sind überwiegend Frauen. Die Regelung steht auch im Widerspruch zu europarechtlichen Normen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebs-Berater (54 (1999) Nr.18 S.954-956)
VerfasserIn: Rust, Ursula
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 06.05.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.114 Arbeitnehmer, ältere
331.811 Teilzeitarbeit
331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit
331.13 Pension, gleitende
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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