Subventionierte Arbeitszeitreduzierung nur für Vollzeitkräfte? : Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter bei der Altersteilzeit
Das arbeitsrechtliche Benachteiligungsverbot stellt Teilzeitbeschäftigte den Vollzeitbeschäftigten gleich. Das Altersteilzeitgesetz klammert sie aus der Altersteilzeitarbeit aus. Betroffen sind überwiegend Frauen. Die Regelung steht auch im Widerspruch zu europarechtlichen Normen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (54 (1999) Nr.18 S.954-956)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 06.05.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.114 Arbeitnehmer, ältere
331.811 Teilzeitarbeit 331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 331.13 Pension, gleitende |
Region: | Deutschland
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.114 Arbeitnehmer, ältere | Dokument Nr. A-948224 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |