Subventionierte Arbeitszeitreduzierung nur für Vollzeitkräfte? : Benachteiligung Teilzeitbeschäftigter bei der Altersteilzeit
Das arbeitsrechtliche Benachteiligungsverbot stellt Teilzeitbeschäftigte den Vollzeitbeschäftigten gleich. Das Altersteilzeitgesetz klammert sie aus der Altersteilzeitarbeit aus. Betroffen sind überwiegend Frauen. Die Regelung steht auch im Widerspruch zu europarechtlichen Normen.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebs-Berater (54 (1999) Nr.18 S.954-956)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 06.05.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.114 Arbeitnehmer, ältere
331.811 Teilzeitarbeit 331.11 Arbeitnehmer: Gleichheit 331.13 Pension, gleitende |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das arbeitsrechtliche Benachteiligungsverbot stellt Teilzeitbeschäftigte den Vollzeitbeschäftigten gleich. Das Altersteilzeitgesetz klammert sie aus der Altersteilzeitarbeit aus. Betroffen sind überwiegend Frauen. Die Regelung steht auch im Widerspruch zu europarechtlichen Normen. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |