Lohnrückstand im Konkurs : OGH 8 Ob S 208/98s v.24.8.1998

Ist das Vorenthalten des rückständigen Entgelts ab Konkurseröffnung nicht rechtswidrig, besteht der in Rede stehende Austrittsgrund, der nur im Falle der dem Arbeitgeber erkennbaren Rechtswidrigkeit seines Verhaltens verwirklicht ist, ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 20.04.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Entgeltsicherung
331.13 Austritt: Arbeit
347.736 Konkursrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.83 Entgeltsicherung Dokument Nr. A-947767 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage