Zuordnung des Rechnungshofes zur Legislative; Befugnisse des Rechnungshofes im Rahmen der Gebarungskontrolle und Datenschutz : VfGH B 2687/95 v.12.3.1998
Die Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof unterliegt nicht der Kontrollbefugnis der DSK gem. § 36 Abs.1 DSG / Die Übermittlung der den Bf betreffenden, automationsunterstützt verarbeiteten Daten über seinen Anspruch auf Ärztehonorar iSd § 34a Oö KAG war gestzlich gedeckt. Die Vorgänge der Vors...
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Veröffentlicht in: | Juristische Blätter (121 (1999) Nr.4 S.237-244)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.04.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.126.55 Rechnungshof
342.721 Datenschutz 614.257 Arzthonorar 362.11 Krankenhaus 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.126.55 Rechnungshof | Dokument Nr. A-947621 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |