Zuordnung des Rechnungshofes zur Legislative; Befugnisse des Rechnungshofes im Rahmen der Gebarungskontrolle und Datenschutz : VfGH B 2687/95 v.12.3.1998

Die Gebarungsüberprüfung durch den Rechnungshof unterliegt nicht der Kontrollbefugnis der DSK gem. § 36 Abs.1 DSG / Die Übermittlung der den Bf betreffenden, automationsunterstützt verarbeiteten Daten über seinen Anspruch auf Ärztehonorar iSd § 34a Oö KAG war gestzlich gedeckt. Die Vorgänge der Vors...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Juristische Blätter (121 (1999) Nr.4 S.237-244)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 01.04.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.126.55 Rechnungshof
342.721 Datenschutz
614.257 Arzthonorar
362.11 Krankenhaus
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 336.126.55 Rechnungshof Dokument Nr. A-947621 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage