Schadenersatz bei Diskriminierung wegen des Geschlechts im öffentlichen Dienst : VwGH 96/12/9189 v.24.6.1998

Wenn die eine Diskriminierung behauptende Frau unter Bezug auf dieses Gutachten Schadenersatz nach § 15 B-GlbG geltend macht, kommt diesem Gutachten zweifellos die Bedeutung eines Beweismittels zu. Da aber keine gesetzliche Bindungswirkung vorgesehen ist, wäre die belangte Behörde verpflichtet gewes...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 13.04.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:396.1 Frau: Gleichberechtigung
35.08 Dienst, öffentlicher
340.69 Rechtsgutachten
301.172 Diskriminierung
347.513 Schadenersatz
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 396.1 Frau: Gleichberechtigung Dokument Nr. A-947153 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage