Wieder Prozente : Neuregelung beim Zahnersatz

Seit dem 1.Januar 1999 brauchen die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr mit ihren Ärzten die Kosten für Kronen oder Brücken auszuhandeln.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Arbeitnehmer (Arbeitskammer des Saarlandes) (Nr.2)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.02.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:614.23 Zahnarzt
657.47 Kosten
658.14 Finanzierung
368.42 Krankenkasse
368.4.025.8 Versicherungsleistung (SV)
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 614.23 Zahnarzt Dokument Nr. A-946731 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage