Passives Wahlrecht zu den Arbeiterkammern und Gemeinschaftsrecht
Kammerzugehörige Arbeitnehmer aus Mitgliedstaaten des EWRA können sich unter Berufung auf Art.8 der VO 1612/68 in die Wählerliste eintragen lassen. Hinsichtlich türkischer Arbeitnehmer sowie Arbeitnehmer, die von Europa- oder anderen Assoziierungsabkommen erfasst sind, ist davon auszugehen, dass die...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Ecolex (10 (1999) Nr.3 S.184-187)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.03.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 061.1:331 AK: Wahl
342.8 Wahlrecht 331.62 Arbeitnehmer, ausländische 341.176 EWR 341.241 Vertrag, internationaler 341.018 Gemeinschaftsrecht, Europäisches |
Region: | Österreich
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 061.1:331 AK: Wahl | Dokument Nr. A-945936 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |