Überwachung von Medienunternehmen und Redaktionsgeheimnis : BMJ 7374/1/1998 v.16.2.1999

Bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 149a StPO können daher auch Mobiltelefone und sonstige private Telefone von Journalisten Gegenstand einer Telefonüberwachung sein.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (53 (1999) Nr.5012)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 16.03.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:070.13 Pressefreiheit
384.11 Mobiltelefon
070.4 Journalist
342.721 Datenschutz
Region:Österreich
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