Unterlassene Weiterleitung der Krankenstandsbestätigung und Krankenentgeltanspruch : ASG Wien 11 Cga 270/96x v.20.4.1998, rk
Es ist Sache des Arbeitnehmers, innerhalb der vom Arbeitgeber eingeräumten Frist von 3 Tagen, die als durchaus angemessen bezeichnet werden kann, die Übermittlung der Krankenstandsmeldung unverzüglich zu veranlassen. Bedient er sich aber hiezu der Hilfe seiner Lebensgefährtin, muss er auch überprüfe...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (53 (1999) Nr.5008)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.03.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817 Krankenstand
65.012.45 Unternehmensinformation 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817 Krankenstand | Dokument Nr. A-944867 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |