Unterlassene Weiterleitung der Krankenstandsbestätigung und Krankenentgeltanspruch : ASG Wien 11 Cga 270/96x v.20.4.1998, rk

Es ist Sache des Arbeitnehmers, innerhalb der vom Arbeitgeber eingeräumten Frist von 3 Tagen, die als durchaus angemessen bezeichnet werden kann, die Übermittlung der Krankenstandsmeldung unverzüglich zu veranlassen. Bedient er sich aber hiezu der Hilfe seiner Lebensgefährtin, muss er auch überprüfe...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (53 (1999) Nr.5008)
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.03.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817 Krankenstand
65.012.45 Unternehmensinformation
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.817 Krankenstand Dokument Nr. A-944867 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage