Gemeinsame Tragung des Veruntreuungsrisikos durch alle Treugeber : OGH 4 Ob 84/98a v.5.5.1998
Lässt sich der durch den Verlust des Treugutes aufgetretene Schaden nicht dem Vermögen eines der Treugeber zuordnen, trifft er im Zweifel, mangels anderslautender Vereinbarung, beide Treugeber gleich.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr. Recht der Wirtschaft ((1998) Nr.9 S.540-541)
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 01.09.1998 |
Erscheinungsjahr: | 1998 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 343.721 Veruntreuung
347.513 Schadenersatz 347.51 Haftpflicht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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