Verjährung von Urlaubsansprüchen : OLG Wien 7 Ra 351/97g v.2.9.1998

Da ein im neuen Urlaubsjahr angetretener Urlaub auf einen nicht verbrauchten und nicht verjährten Urlaubsrest aus dem vergangenen Urlaubsjahr anzurechnen ist, bedeutet dies, dass eine Verjährung dann erst eintreten könnte, wenn mindestens 3 Jahre lang überhaupt kein Urlaub verbraucht wurde; da die 3...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.02.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
347.439 Verjährung
331.225 Urlaubsentgelt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Da ein im neuen Urlaubsjahr angetretener Urlaub auf einen nicht verbrauchten und nicht verjährten Urlaubsrest aus dem vergangenen Urlaubsjahr anzurechnen ist, bedeutet dies, dass eine Verjährung dann erst eintreten könnte, wenn mindestens 3 Jahre lang überhaupt kein Urlaub verbraucht wurde; da die 3-Jahres-Frist jedoch hinsichtlich der geltend gemachten Urlaubsrestansprüche nicht überschritten worden ist, liegt eine Verjährung des Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers jedenfalls nicht vor.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog