Verjährung von Urlaubsansprüchen : OLG Wien 7 Ra 351/97g v.2.9.1998
Da ein im neuen Urlaubsjahr angetretener Urlaub auf einen nicht verbrauchten und nicht verjährten Urlaubsrest aus dem vergangenen Urlaubsjahr anzurechnen ist, bedeutet dies, dass eine Verjährung dann erst eintreten könnte, wenn mindestens 3 Jahre lang überhaupt kein Urlaub verbraucht wurde; da die 3...
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 09.02.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817(094.5) Urlaubsrecht
347.439 Verjährung 331.225 Urlaubsentgelt 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Da ein im neuen Urlaubsjahr angetretener Urlaub auf einen nicht verbrauchten und nicht verjährten Urlaubsrest aus dem vergangenen Urlaubsjahr anzurechnen ist, bedeutet dies, dass eine Verjährung dann erst eintreten könnte, wenn mindestens 3 Jahre lang überhaupt kein Urlaub verbraucht wurde; da die 3-Jahres-Frist jedoch hinsichtlich der geltend gemachten Urlaubsrestansprüche nicht überschritten worden ist, liegt eine Verjährung des Urlaubsanspruchs des Arbeitnehmers jedenfalls nicht vor. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |