Verjährung von Urlaubsansprüchen : OLG Wien 7 Ra 351/97g v.2.9.1998

Da ein im neuen Urlaubsjahr angetretener Urlaub auf einen nicht verbrauchten und nicht verjährten Urlaubsrest aus dem vergangenen Urlaubsjahr anzurechnen ist, bedeutet dies, dass eine Verjährung dann erst eintreten könnte, wenn mindestens 3 Jahre lang überhaupt kein Urlaub verbraucht wurde; da die 3...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 09.02.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817(094.5) Urlaubsrecht
347.439 Verjährung
331.225 Urlaubsentgelt
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.817(094.5) Urlaubsrecht Dokument Nr. A-944168 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage