Bonn kann Unternehmen helfen : "Gesetzgeber sollte NS-Zwangsarbeitern Fristen setzen"

Um das zu gewährleisten, könnte sich der Gesetzgeber an einem älteren Text orientieren: dem Gesetz, mit dem 1957 die Abwicklung der Restbestände des IG Farbenkonzerns beschleunigt werden sollte.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 22.01.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.57 Zwangsarbeit
335.76 Nationalsozialismus
347.513 Schadenersatz
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 331.57 Zwangsarbeit Dokument Nr. A-943479 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage