Kontrolle von Versicherungsbedingungen durch das Bundesaufsichtsamt - das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.6.1998
Zu klären war, ob das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) die Verwendung von Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) jederzeit für missbräuchlich erklären darf oder ob zuvor die Unzulässigkeit der Klausel durch den BGH festgestellt sein muss (1). In einem zweiten Schri...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Verbraucher und Recht (14 (1999) Nr.2 S.44-47)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.02.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.022 Versicherungsvertrag
35 Behörde 65.02 Geschäftsbedingung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Zu klären war, ob das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) die Verwendung von Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) jederzeit für missbräuchlich erklären darf oder ob zuvor die Unzulässigkeit der Klausel durch den BGH festgestellt sein muss (1). In einem zweiten Schritt war zu klären, ob eine ganz bestimmte Klausel, die ein Versicherer verwendete, missbräuchlich war (20). |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |