Kontrolle von Versicherungsbedingungen durch das Bundesaufsichtsamt - das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.6.1998
Zu klären war, ob das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) die Verwendung von Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) jederzeit für missbräuchlich erklären darf oder ob zuvor die Unzulässigkeit der Klausel durch den BGH festgestellt sein muss (1). In einem zweiten Schri...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Verbraucher und Recht (14 (1999) Nr.2 S.44-47)
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Ort / Verlag / Datum: | Deutschland, 01.02.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.022 Versicherungsvertrag
35 Behörde 65.02 Geschäftsbedingung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Deutschland
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 368.022 Versicherungsvertrag | Dokument Nr. A-943172 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |