Kontrolle von Versicherungsbedingungen durch das Bundesaufsichtsamt - das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.6.1998

Zu klären war, ob das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) die Verwendung von Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) jederzeit für missbräuchlich erklären darf oder ob zuvor die Unzulässigkeit der Klausel durch den BGH festgestellt sein muss (1). In einem zweiten Schri...

Ausführliche Beschreibung

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Verbraucher und Recht (14 (1999) Nr.2 S.44-47)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.02.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.022 Versicherungsvertrag
35 Behörde
65.02 Geschäftsbedingung
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Bestandshinweis

Der vorliegende Titel ist in den folgenden Bestand integriert:
Verbraucher und Recht (14 (1999) Nr.2 S.44-47)