Kontrolle von Versicherungsbedingungen durch das Bundesaufsichtsamt - das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.6.1998

Zu klären war, ob das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) die Verwendung von Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) jederzeit für missbräuchlich erklären darf oder ob zuvor die Unzulässigkeit der Klausel durch den BGH festgestellt sein muss (1). In einem zweiten Schri...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Verbraucher und Recht (14 (1999) Nr.2 S.44-47)
Ort / Verlag / Datum:Deutschland, 01.02.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.022 Versicherungsvertrag
35 Behörde
65.02 Geschäftsbedingung
34.038 Rechtsprechung
Region:Deutschland
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Ablageschlagwort: 368.022 Versicherungsvertrag Dokument Nr. A-943172 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage