Aufwandersatz der Gewerkschaft für arbeitsgerichtliche Vertretung : OGH 8 Ob A 242/98s v.22.10.1998
AufwandersatzG / Mit dem auf Grund der Aufwandersatzverordnung zugesprochenen Aufwandersatz sind auch die dem Vertreter der Gewerkschaft aufgelaufenen Fahrtkosten abgegolten.
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Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst |
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Ort / Verlag / Datum: | Österreich, 02.02.1999 |
Erscheinungsjahr: | 1999 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 34.03 Rechtsschutz
331.2 Honorar 331.238 Fahrkostenvergütung 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | AufwandersatzG / Mit dem auf Grund der Aufwandersatzverordnung zugesprochenen Aufwandersatz sind auch die dem Vertreter der Gewerkschaft aufgelaufenen Fahrtkosten abgegolten. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |