Aufwandersatz der Gewerkschaft für arbeitsgerichtliche Vertretung : OGH 8 Ob A 242/98s v.22.10.1998

AufwandersatzG / Mit dem auf Grund der Aufwandersatzverordnung zugesprochenen Aufwandersatz sind auch die dem Vertreter der Gewerkschaft aufgelaufenen Fahrtkosten abgegolten.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst
Ort / Verlag / Datum:Österreich, 02.02.1999
Erscheinungsjahr:1999
Sprache:Deutsch
Klassifikation:34.03 Rechtsschutz
331.2 Honorar
331.238 Fahrkostenvergütung
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:AufwandersatzG / Mit dem auf Grund der Aufwandersatzverordnung zugesprochenen Aufwandersatz sind auch die dem Vertreter der Gewerkschaft aufgelaufenen Fahrtkosten abgegolten.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog